Thema:
Allgemeines Gleichstellungsgesetz flat
Autor: Phil Gates
Datum:11.07.19 15:50
Antwort auf:warum lässt man m/w/d nicht einfach weg in Jobangeboten? von Rocco

>Die Jobs die nur für einen "m" oder eine "w" oder gar für ein(?) "d" ausgeschrieben werden, kann man doch an wenigen Händen abzählen und dort kann man das ja explizit dazuschreiben.
>
>Oder liege ich da deutlich daneben und das macht schon Sinn immer alle Geschlechter zu nennen?
>
>Greets
>Rocco


Das Problem ist, dass nach dem AGG keine Geschlechter bevorzugt oder benachteiligt werden dürfen, sonst gibt's juristischen Ärger. Manche Berufe kann man sicherlich geschlechtsneutral bezeichnen, also z.B. MTA, PTA, Bürokraft, Pflegekraft, Haushaltshilfe o.ä. Aber wenn ich schreibe "Arzt" oder "Anwalt" oder "Programmierer" könnten sich streitlustige Paragraphenreiter berufen fühlen zu behaupten, dass die Anzeige diskriminerend sei, weil ja offensichtlich nur nach Männern gesucht werde. Deshalb schreibt man m/w und neuerdings /d.


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