Thema:
nochmal Sachsen und der Wahlausschuss flat
Autor: Matze (deaktiviert)
Datum:10.07.19 00:15
Antwort auf:Politik in Bund, Land und Europa - Teil 5 von king_erni

Anscheinend steht die Ablehnung eines Großteils der AfD-Landesliste verfassungsrechtlich auf ziemlich dünnem Eis. Nachdem man beim letzten Mal zugunsten der AfD verkackt hatte, wollte man diesmal wohl besonders kritisch sein und ist über das Ziel hinausgeschossen.

[https://verfassungsblog.de/demokratische-tragoedie-in-sachsen/]

Keine Einzelmeinung, wahlrecht.de hält die Entscheidung ebenfalls für nicht nachvollziehbar.


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