Thema:
Re:Das ist grundsätzlich schon klar. flat
Autor: Telemesse
Datum:09.07.19 16:56
Antwort auf:Re:Das ist grundsätzlich schon klar. von MattR

>>>>Versuch da mal ein Einvernehmen herzustellen.
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>>>>>(Und ja, mir sind die kommenden gesetzlichen Änderungen zur Durchsetzbarkeit auch ohne Mehrheitsbeschluss bekannt. Ein Alleingang ist im Sinne eines guten Hausklimas zumindest kurz- und mittelfristig jedoch keine Option.)
>>>>
>>>>In einer Eigentumswohnanlage ist das Anbringen von Ladestationen rechtlich eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum (Da diese das Gebäudestromnetz betrifft). Dies bedarf zwindend eines Einheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft. D.h. Alle Eigentümer müssen ihre Zustimmung geben.
>>>>Im Regelfall, insbesondere bei größeren Anlagen, gehen solche Beschlussanträge nie durch.
>>>>
>>>Ich spielte darauf an:
>>>[https://www.golem.de/news/elektromobilitaet-regierung-bremst-bei-anspruch-auf-private-ladesaeulen-1807-135521.html]
>>>
>>>Mein Stand war allerdings noch aus dem Frühjahr, als es noch hieß "Gesetz kommt!". Wobei mir im Einzelnen tatsächlich nicht klar ist, inwieweit der Konflikt aus Sondereigentum (Ladestation am Carport) und Gemeinschaftseigentum (Kabel zum Carport) hier rechtssicher geregelt werden könnte.
>>
>>Es sollte irgendwann mal ein Gesetz kommen. Ganz so einfach ist die Sache aber nicht, da gerade die technischen Vorraussetzungen nicht überall gegeben und die Kosten der Umsetzung im Bestand teils erheblich sind.
>>Sinnvoll wäre imo ein Gesetz was im Neubau den Einbau bzw. die Vorbereitung von Wallboxen in Garagen oder TG Stellplätzen zwingend vorschreibt.
>
>Scheint ja nicht mal das Netz der Stadt zu reichen. In meiner neuen Wohnung, aktuell im Bau, kann ca. jeder 10te einen 22kwh Anschluss bekommen der Rest maximal eine normale Steckdose.
>
>Laut Bauträger liegt es an der Zuleitung der SWM.


Kann durchaus sein. Wir haben das auch mal in einer Bestandsanlage prüfen lassen und das aber recht schnell wegen zu großer Problematiken wieder ad acta gelegt.
Da ging es um 10 Wallboxen in einer Tiefgarage. Da muss das Netz entsprechend dimensioniert sein das theoretisch auch alle 10 gleichzeitig laden können. Bei 10 Ladern mit 30-50 KW Kapazität macht das keine Hauselektrik aus dem Bestand mit und auch die städtischen Zuleitungen sind meist nicht für solche Belastungen ausgelegt.
Da nützt dann auch kein gesetzlicher Anspruch was wenn die Umsetzung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.


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