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Autor: | Matze (deaktiviert) | ||
Datum: | 09.07.19 16:06 | ||
Antwort auf: | Re:Pfui: Witze über Vergewaltigungsopfer von X1 Two | ||
>Ähm, eine sexuelle Nötigung ist in Deutschland das Gleiche wie eine Vergewaltigung oder ein sexueller Übergriff. Es gibt nur einen Paragraphen dafür. >[https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html] Dann hättest du ihn vielleicht auch mal lesen sollen. Man streitet ja aktuell darüber, ob die Unterscheidung "Eindringen in den Körper" sinnvoll ist, daher hatte ich die Antwort des Pferdemannes [tm] auch so stehen lassen. Stand heute unterscheidet das Gesetz aber dazwischen. |
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