Thema:
Re:Pfui: Witze über Vergewaltigungsopfer flat
Autor: membran
Datum:09.07.19 16:04
Antwort auf:Re:Pfui: Witze über Vergewaltigungsopfer von Matze

>>äh, Quelle?
>
>Ich hab das gerade nochmal nachgehalten:
>Die Polizei spricht in den offiziellen Verlautbarungen von einem "schweren Sexualdelikt" und daraus wurde dann so ziemlich überall eine Vergewaltigung gemacht. In der Lokalpresse war allerdings davon die Rede, die Frau sei zum Oralsex gezwungen worden und man ermittle wegen sexueller Nötigung.


Man verzeihe mir die Wikipedia-Quelle.

Deutschland
Strafrecht
Der Straftatbestand Vergewaltigung (synonym: per vim stuprum, veraltet: Notzucht) wird in § 177 StGB geregelt.

Vergewaltigung ist ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung mit qualifizierten sexuellen Handlungen. Die sexuelle Nötigung ist ein Spezialfall der Nötigung.

Vergewaltigung liegt vor, wenn eine Person mit einer anderen gegen oder ohne deren Willen den Beischlaf (vaginale Penetration) vollzieht oder vollziehen lässt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen am Opfer vornimmt oder vom Opfer vornehmen lässt, insbesondere wenn sie mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen; zum Beispiel Oral- oder Analverkehr). Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird. Danach wird beispielsweise auch der erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert.


Was gibt es daran überhaupt zu diskutieren? Natürlich ist das Vergewaltigung.


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