Thema:
Das ist grundsätzlich schon klar. flat
Autor: Sockenpapst
Datum:09.07.19 11:30
Antwort auf:Das kannst du eigentlich vergessen von Telemesse

>Versuch da mal ein Einvernehmen herzustellen.
>>
>>(Und ja, mir sind die kommenden gesetzlichen Änderungen zur Durchsetzbarkeit auch ohne Mehrheitsbeschluss bekannt. Ein Alleingang ist im Sinne eines guten Hausklimas zumindest kurz- und mittelfristig jedoch keine Option.)
>
>In einer Eigentumswohnanlage ist das Anbringen von Ladestationen rechtlich eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum (Da diese das Gebäudestromnetz betrifft). Dies bedarf zwindend eines Einheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft. D.h. Alle Eigentümer müssen ihre Zustimmung geben.
>Im Regelfall, insbesondere bei größeren Anlagen, gehen solche Beschlussanträge nie durch.
>

Ich spielte darauf an:
[https://www.golem.de/news/elektromobilitaet-regierung-bremst-bei-anspruch-auf-private-ladesaeulen-1807-135521.html]

Mein Stand war allerdings noch aus dem Frühjahr, als es noch hieß "Gesetz kommt!". Wobei mir im Einzelnen tatsächlich nicht klar ist, inwieweit der Konflikt aus Sondereigentum (Ladestation am Carport) und Gemeinschaftseigentum (Kabel zum Carport) hier rechtssicher geregelt werden könnte.


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