Thema:
Das kannst du eigentlich vergessen flat
Autor: Telemesse
Datum:09.07.19 11:22
Antwort auf:Re:Bin am überlegen ob ich mir nen Tesla hole von Sockenpapst

>>In so einem Fall auf jeden Fall die Förderungsmaßnahmen ausschöpfen.
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>Das Geld ist offen gesagt nicht das Problem, sondern die Konstellation:
>Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen; teilweise Garagen, teilweise Carports auf dem Grundstück. Sehr unterschiedliche Interessen zur Umrüstung (zentrale Ladestation/individuelle Lösungen/Abwarten/gar nichts). Dazu viele ältere Eigentümer, die ganz realistisch sagen, dass für sie E-Autos keine Rolle mehr spielen werden, und schlicht keinen Bock auf Bauarbeiten oder gar anteilige Kosten haben. Versuch da mal ein Einvernehmen herzustellen.
>
>(Und ja, mir sind die kommenden gesetzlichen Änderungen zur Durchsetzbarkeit auch ohne Mehrheitsbeschluss bekannt. Ein Alleingang ist im Sinne eines guten Hausklimas zumindest kurz- und mittelfristig jedoch keine Option.)


In einer Eigentumswohnanlage ist das Anbringen von Ladestationen rechtlich eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum (Da diese das Gebäudestromnetz betrifft). Dies bedarf zwindend eines Einheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft. D.h. Alle Eigentümer müssen ihre Zustimmung geben.
Im Regelfall, insbesondere bei größeren Anlagen, gehen solche Beschlussanträge nie durch.

Klagen auf Anbringung von Wallboxen scheitern regelmäßig vor Gericht. Die Begründungen dazu sehen in etwa wie folgt aus:

Übrige Eigentümer sind über das Maß des § 14 Nr. 1 WEG beeinträchtigt
Es wird ein neues Kabel verlegt. Dieses ist Gemeinschaftseigentum–   Instandhaltungsverpflichtung liegt bei den Eigentümern–   Risiken und Verkehrssicherheit liegt bei Eigentümern–   Überlastung des Stromnetzes–   es ist damit zu rechnen, dass auch weitere Eigentümer einen Antrag auf Genehmigung eines Kabels stellen–   Folge: eine Vielzahl von Kabeln und Zuleitungen–   hierauf müssen sich die Eigentümer nicht einlassen.


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