Thema:
Re:Wie "verschenkt" man eine Immobilie? flat
Autor: Telemesse
Datum:06.07.19 15:51
Antwort auf:Re:Wie "verschenkt" man eine Immobilie? von Evilution-X

>>Deine Mutter kan das Haus auf dich umschreiben lassen also defacto verschenken. Das Finanzamt wird das Haus in jedem Fall aber fiskalisch bewerten und eine Steuerschuld prüfen. Als Kind hast du dabei einen Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000,- €.
>>D.h. ist das Haus weniger als 400.000 € wert so entsteht keine Steuerpflicht, dein zukünftiger Steuerfreibetrag wird aber für die nächsten 10 Jahre um den Wert des Hauses reduziert.
>>
>>Da das ganze sowieso noriell vollzogen werden muss, würde ich euch empfeheln einen Beratungstermin in einem Notariat zu machen. Der Notar wird euch alles erklären und euch sicherlich auch empfehlen ein gerichtstaugliches Wertgutachten (über einen vereidigten Sachverständigen) für das Haus anfertigen zu lassen, das dann als Grundlade zur Bewertung der Steuerschuld dient.
>>Es ist immer sinnvoller solche Bewertungen selbst in Auftrag zu geben, da sonst die Finanzämter einfach selbst Werteinschätzungen vornehmen, die nach meiner Erfahrung, regelmäßig deutlich höher ausfallen.
>
>Lässt sich sowas auch auf mehrere Personen aufteilen? Meine beiden Brüder und ich werden wohl bald das Dreifamilienhaus unserer Eltern überlassen kriegen und wir würden das dann fit machen und die Wohnungen vermieten wollen.
>Lässt sich die Steuerlast da ohne Weiteres durch drei teilen, wenn man bei einem Notar als Gemeinschaft auftritt?


Ja natürlich. Ihr könnt das Haus gemeinsam als Eigentümergemeinschaft oder z.b. auch als GBR (die zuvor gegründet werden müsste) zu je einem Drittel übernehmen. Das Finanzamt ermittelt dann die jeweilige Steuerschuld an je einem Drittel des Verkehrswertes.Ihr müsst allerdings dabei beachten, das jedem dann exakt ein fiktives Drittel des Hauses gehört. D.h. alles was passiert muss gemeinsan erfolgen und mit mind. 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
Eine andere (häufig sinnvollere) Möglichkeit wäre das Haus rechtlich per Teilungserklärungen in 3 Wohnungen als Sondernutzungseinheiten aufzuteilen. Dann könnte dann jeder von euch das Eigentum an einer Wohnung bekommen. Ihr wärt dann auch eine Eigentümergemeinschaft wobei jeder aber seine eigene Wohnung im Hause hätte.


< antworten >