Thema:
Re:Wie "verschenkt" man eine Immobilie? flat
Autor: Telemesse
Datum:06.07.19 14:08
Antwort auf:Wie "verschenkt" man eine Immobilie? von Sonic2d

>Meine Mutter hat vor ~15 Jahren ihr Elternhaus geerbt. Seitdem wohne ich da in einer Wohngemeinschaft. Früher oder später soll das Haus an mich gehen, aber nicht erst als Erbe. Wie läuft sowas? Kann man einfach ein Haus verschenken? Will das Finanzamt da was ab?

Deine Mutter kan das Haus auf dich umschreiben lassen also defacto verschenken. Das Finanzamt wird das Haus in jedem Fall aber fiskalisch bewerten und eine Steuerschuld prüfen. Als Kind hast du dabei einen Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000,- €.
D.h. ist das Haus weniger als 400.000 € wert so entsteht keine Steuerpflicht, dein zukünftiger Steuerfreibetrag wird aber für die nächsten 10 Jahre um den Wert des Hauses reduziert.

Da das ganze sowieso noriell vollzogen werden muss, würde ich euch empfeheln einen Beratungstermin in einem Notariat zu machen. Der Notar wird euch alles erklären und euch sicherlich auch empfehlen ein gerichtstaugliches Wertgutachten (über einen vereidigten Sachverständigen) für das Haus anfertigen zu lassen, das dann als Grundlade zur Bewertung der Steuerschuld dient.
Es ist immer sinnvoller solche Bewertungen selbst in Auftrag zu geben, da sonst die Finanzämter einfach selbst Werteinschätzungen vornehmen, die nach meiner Erfahrung, regelmäßig deutlich höher ausfallen.


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