Thema:
Re:Traurig flat
Autor: Phil Gates
Datum:05.07.19 10:01
Antwort auf:Re:Traurig von Stitch

>>Wenn die Behörden nicht ausreichend funktionieren ist es aber nicht die Aufgabe eines Hilfssheriffs, dieses Versäumnis zu monetarisieren.
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>Doch, das ist genau die Aufgabe von Verbraucherschutzorganisationen, da die Behörden hier nicht ausreichend arbeiten. Niemand muss übrigens sofort bezahlen, sobald eine Abmahnung im Briefkasten gelandet ist. Eine Unterlassungserklärung reicht erstmal vollkommen aus. Wer danach weiterhin seinen Job nicht hinbekommt, wie gesagt kein Mitleid.
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>>Du musst dann konsequenterweise auch Impressums-Abmahner töfte finden
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>Wenn der Abgemahnte ein Unternehmen ist finde ich das gut, will schließlich bei kommerziellen Dingen wissen mit wem ich es zu tun habe.
>Meines Wissens hat die DUH nie Privatmenschen abgemahnt, da drücke ich auch lieber ein Auge zu und denke im Zweifel wusste er/sie es nicht besser.
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>>Diese Praxis ist perfide und ekelhaft, egal welchem Ziel sie dient, denn wirkliche Auswirkungen hats fast nie, und geht immer auf die schwächeren statt aufs tatsächliche Problem. Es dient dann nicht der Sache, sondern nur dem eigenen Vorteil.
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>Dein Hekelverein Beispiel ist besonders schlecht. Impressum vervollständigen, Unterlassungserklärung hinschicken und Kosten sind in erster Linie dem Anwalt entstanden.
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>gesendet mit m!client für iOS



Ich bin Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und habe daher ständig mit diesen Typen zu tun. Natürlich muss man auch schon für die Abmahnung latzen. Bei "Verbraucherschutzvereinen" sind diese Kosten idR zwar geringer, als wenn ein Anwalt für einen Wettbewerber abmahnt, aber für einen kleinen Verein, der sich, wie in tses Beispiel, für Flüchtlinge engagiert, sind auch EUR 250 viel Geld, was anderswo sinnvoller investiert wäre. Im Übrigen versteht wohl kein Mensch, was es mit Verbraucherschutz zu tun hat, wenn eine Widerrufsbelehrung einen winzigen Fehler hat oder die Ust.-ID nicht korrekt wiedergegeben ist. Beides hat keinerlei wettbewerbliche Relevanz, weil es dem Verbraucher total egal ist und bei der Widerrufsbelehrung kommt noch hinzu, dass die Widerrufsfrist durch einen solchen Fehler länger ist. Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob gar keine WRB da ist - das kann man noch als relevant ansehen, weil der Verbraucher vielleicht denkt, er habe kein Widerrufsrecht - oder ob irrtümlich vergessen wird, über die minimalen Unterschiede bei Warenabonnements, Einzellieferungen und Teillieferungen zu belehren.

Ich mahne auch öfter ab, aber da geht es dann darum, dass Pharmaunternehmen z.B. mit Studien werben, die die Werbeaussagen gar nicht hergeben. Das ist dann in der Tat ein großes Problem. Aber sicherlich nicht der Müll, den diese Kollegen abmahnen.


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