Thema:
Re:Bewerbung? Done! Bewerbungsgespräch? Done! flat
Autor: suicuique
Datum:04.07.19 15:25
Antwort auf:Re:Bewerbung? Done! Bewerbungsgespräch? Done! von Matt

>Paragraph 1 Absatz 1. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach 6 Monaten.
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>„Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.“
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>Die Probezeit wird lediglich vereinbart, um von 4 Wochen auf 14 Tage Kündigungsfrist zu kommen.
>Eine Probezeit, welche länger als 12 Monate vereinbart wird, hat keine Auswirkungen auf die gesetzliche Kündigungsfrist ab Monat 7.


Ah, ja. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst ab 6 Monaten. Danke für den Hinweis.

Aber:
Die Mindest 4 Wochen Kündigungsfrist gilt gem. BGB auch schon im ersten Halbjahr. SOFERN keine Probezeit vereinbart wird.

Und im worst case hat man bis zu 6 Wochen Kündigungsgfrist ausserhalb der Probezeit.
Beispiel:
Kündigung mit Zugang am 4. Juli ist erst zum 15. August möglich (ohne Probezeit)
Mit Probezeit ist die Kündigung am 4. Juli bereits zum 18 Juli wirksam.
Aber das ist nitpicking und ich bin ob dieses Details auch nicht 100%ig sicher ;)


gruß


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