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Autor: | Matt | ||
Datum: | 04.07.19 14:49 | ||
Antwort auf: | Re:Bewerbung? Done! Bewerbungsgespräch? Done! von suicuique | ||
Paragraph 1 Absatz 1. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach 6 Monaten. „Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist.“ Die Probezeit wird lediglich vereinbart, um von 4 Wochen auf 14 Tage Kündigungsfrist zu kommen. Eine Probezeit, welche länger als 12 Monate vereinbart wird, hat keine Auswirkungen auf die gesetzliche Kündigungsfrist ab Monat 7. |
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