Thema:
Re:Bewerbung? Done! Bewerbungsgespräch? Done! flat
Autor: peppi
Datum:04.07.19 14:32
Antwort auf:Re:Bewerbung? Done! Bewerbungsgespräch? Done! von suicuique

>>In den ersten sechs Monaten greift erstmal gar kein Kündigungsschutz. Probearbeiten ist daher vollkommen lächerlich. Man kann im ersten Beschäftigungshalbjahr jeden MA innert 14 Tagen loswerden.
>
>Wo steht das?
>Im § 622 jedenfalls nicht.
>[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html]


Steht doch in Absatz drei. Oder was meinst du? Probezeit sind meistens sechs Monate, aber nicht immer. Hab's aber noch nie anders erlebt.  Und in der Zeit sind es 14 Tage Kündigungsfrist.


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