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Autor: | Telemesse | ||
Datum: | 03.07.19 13:44 | ||
Antwort auf: | Auch interessant: die Begründung zur Freilassung von thestraightedge | ||
Bei dem jetzigen Urteil ging es ja nur um U Haft ja oder nein. Wenn keine dringlichen Gründe für Untersuchungshaft vorliegen (Gefährdung der Bevölkerung, Wiederholungs- oder Fluchtgefahr etc.) ist es ja nicht ganz unüblich das Beschuldigte bis zum Ende des gerichtlichen Verfahrens auf freiem Fuß bleiben. |
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