Thema:
Eine Freilassung ist kein Freispruch flat
Autor: Telemesse
Datum:03.07.19 13:44
Antwort auf:Auch interessant: die Begründung zur Freilassung von thestraightedge

Bei dem jetzigen Urteil ging es ja nur um U Haft ja oder nein.
Wenn keine dringlichen Gründe für Untersuchungshaft vorliegen (Gefährdung der Bevölkerung, Wiederholungs- oder Fluchtgefahr etc.) ist es ja nicht ganz unüblich das Beschuldigte bis zum Ende des gerichtlichen Verfahrens auf freiem Fuß bleiben.


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