Thema:
Re:Küsschen aufs Nüsschen flat
Autor: Felix Deutschland (deaktiviert)
Datum:30.06.19 06:45
Antwort auf:Re:Küsschen aufs Nüsschen von 4thHorseman

>>>>Davon abgesehen ist alles, was ich äußere, gesetzeskonform.
>>>
>>>Nun ja. "Die Benutzung des Schimpfwortes Hurensohn kann in Deutschland strafrechtlich verfolgt und eine solche Beleidigung nach § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe ... bestraft werden."
>>
>>Dann würden viele LOL Spieler arm werden ... vom GangstaRappern ganz zu schweigen
>
>probiers doch mal aus, z.b. im Straßenverkehr. das kann sehr teuer werden. also teurer als der Typ der neulich den jungen umgefahren hat...nur mal so relationstechnisch.


Willst du ernsthaft implizieren, dass mein "Hurensohn", mir 'im Straßenverkehr' (Whatever that entails...) teurer zu stehen käme als die fahrlässige Tötung, um die es neulich in diesem Forum ging, und damit auch ein gewisser Zusammenhang dazu bestünde, wie relativ gravierender das wäre, rein im strafrechtlichen Sinne?!

Stay classy, Seabiscuit!


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