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Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 27.06.19 09:50 | ||
Antwort auf: | berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit von Matze | ||
>>Warum wird das so gehandhabt, und dann erst noch vom Spiegel-Haus? > >Pressekodex zur Kriminalberichterstattung: > >Die Presse veröffentlicht dabei Namen, Fotos und andere Angaben, durch >die Verdächtige oder Täter identifizierbar werden könnten, nur dann, wenn >das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall die schutzwürdigen >Interessen von Betroffenen überwiegt. > >Bei der Abwägung sind insbesondere zu berücksichtigen: die Intensität des Tatverdachts, die Schwere des Vorwurfs, der Verfahrensstand, der Bekanntheitsgrad des Verdächtigen oder Täters, das frühere Verhalten des Verdächtigen oder Täters und die Intensität, mit der er die Öffentlichkeit sucht. > >Für ein überwiegendes öffentliches Interesse spricht in der Regel, wenn > >• eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat vorliegt, >• ein Zusammenhang bzw. Widerspruch besteht zwischen Amt, Mandat, >gesellschaftlicher Rolle oder Funktion einer Person und der ihr zur Last >gelegten Tat, >• bei einer prominenten Person ein Zusammenhang besteht zwischen ihrer >Stellung und der ihr zur Last gelegten Tat bzw. die ihr zur Last gelegte Tat >im Widerspruch steht zu dem Bild, das die Öffentlichkeit von ihr hat, >• eine schwere Tat in aller Öffentlichkeit geschehen ist, >• ein Fahndungsersuchen der Ermittlungsbehörden vorliegt. >Liegen konkrete Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit des Verdächtigen >oder Täters vor, soll auf eine identifizierende Berichterstattung verzichtet >werden. > >---------------------------------------- > >Wenn ein Politiker wegen einer Äusserung zur Flüchtlingspolitik ermordet wird, kann man sicherlich von einer "in ihrer Art und Dimension besonderen Straftat" sprechen. Daher geht die Namensnennung in Ordnung. Hinzu kommt, dass es jetzt bei den Ermittlungen ggf. hilfreich ist, wenn die Öffentlichkeit bei der Aufklärung seiner Verstrickungen unterstützt. Außerdem haben ja, wie gestern bei SpOn zu lesen war, seine Freunde bei Facebook öffentlich ihren Support mit namentlicher Nennung von Herrn E. bekundet. |
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