Thema:
Re:Küsschen aufs Nüsschen flat
Autor: 4thHorseman (deaktiviert)
Datum:26.06.19 14:10
Antwort auf:Re:Küsschen aufs Nüsschen von Jörg Schnettker

>>>Davon abgesehen ist alles, was ich äußere, gesetzeskonform.
>>
>>Nun ja. "Die Benutzung des Schimpfwortes Hurensohn kann in Deutschland strafrechtlich verfolgt und eine solche Beleidigung nach § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe ... bestraft werden."
>
>Dann würden viele LOL Spieler arm werden ... vom GangstaRappern ganz zu schweigen


probiers doch mal aus, z.b. im Straßenverkehr. das kann sehr teuer werden. also teurer als der Typ der neulich den jungen umgefahren hat...nur mal so relationstechnisch.

20-60 Tagessätze ksotet das locker. das ist kein Kavaliersdelikt. auch mehr ist drin.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname