Thema:
Re:Küsschen aufs Nüsschen flat
Autor: Jörg Schnettker
Datum:26.06.19 11:48
Antwort auf:Re:Küsschen aufs Nüsschen von ChRoM

>>Davon abgesehen ist alles, was ich äußere, gesetzeskonform.
>
>Nun ja. "Die Benutzung des Schimpfwortes Hurensohn kann in Deutschland strafrechtlich verfolgt und eine solche Beleidigung nach § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe ... bestraft werden."


Dann würden viele LOL Spieler arm werden ... vom GangstaRappern ganz zu schweigen


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