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Autor: | Jörg Schnettker | ||
Datum: | 26.06.19 11:48 | ||
Antwort auf: | Re:Küsschen aufs Nüsschen von ChRoM | ||
>>Davon abgesehen ist alles, was ich äußere, gesetzeskonform. > >Nun ja. "Die Benutzung des Schimpfwortes Hurensohn kann in Deutschland strafrechtlich verfolgt und eine solche Beleidigung nach § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe ... bestraft werden." Dann würden viele LOL Spieler arm werden ... vom GangstaRappern ganz zu schweigen |
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