Thema:
Re:Küsschen aufs Nüsschen flat
Autor: ChRoM
Datum:26.06.19 10:49
Antwort auf:Re:Küsschen aufs Nüsschen von Felix Deutschland

>Davon abgesehen ist alles, was ich äußere, gesetzeskonform.

Nun ja. "Die Benutzung des Schimpfwortes Hurensohn kann in Deutschland strafrechtlich verfolgt und eine solche Beleidigung nach § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe ... bestraft werden."

Klar passiert in den allermeisten Fällen nix und wenn sich Don Alphonso das sogar wissentlich gefallen lässt, spricht das nur für ihn. Ich bin aber amüsiert, wie dieselben Leute hier "Stuss" und "BS" LOLen, die sofort steil gehen würden, würde sich dieselbe Sprache gegen jemanden aus ihrer Peergroup richten.


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