Thema:
Re:Wohnungssuche per Makler in München flat
Autor: 4thHorseman (deaktiviert)
Datum:25.06.19 14:09
Antwort auf:Re:Wohnungssuche per Makler in München von Telemesse

>>>>>>>Ich glaube er meinte er bezahlt einen Makler Geld der dann aktiv für ihn sucht. Klar Newsletter, Listen etc. kann man sich immer eintragen.
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>>>>>>das gibt es schon auch. zu verleiren hat man ja eh nix ausser dass man seine daten hergibt.
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>>>>>Wurscht wie, Hauptsache, es gibt ne Wohnung. Wieviel zahlt man dafür? 3 Monatsm
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>>>>glaube das waren 2,58 oder so irgendwas? kaltmiete
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>>>Gemäß dem grandiosen Bestellerprinzip ist das aber nicht mehr legal bzw. in der Praxis kaum gesetzeskonform umsetzbar.
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>>warum wenn er aktiv auf den makler zugeht ist er ja der besteller?
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>Das schon. Das ist Gesetz ist aber, was die meisten nicht wissen, noch deutlich weitgehender. Als Makler darfst du eine Wohnung die du jemandem der als Besteller auftritt keinem anderen mehr anbieten sonst verwirkst du sofort jeglichen Provisionsanspruch. D.h. der Makler müsste auschließlich für einen Kunden Angebotsobjekte aquirieren die er niemand anderem mehr anbieten darf wenn der Suchkunde ablehnt. Das ist einfach betriebswirtschaftlich überhaupt nicht umsetzbar. Das Gesetz ist absichtlich so konstruiert worden, das die Provisionspflicht in der Praxis nur beim Vermieter anfällt. Die Bezeichnung „Bestellerprinzip“ ist faktisch nur Augenwischerei.


ah interessant, das wusste ich tatsächlich nicht.


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