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Autor: | Pezking | ||
Datum: | 22.06.19 14:22 | ||
Antwort auf: | Re:naja von Telemesse | ||
>>>mehr als einen Lapsus sehe ich da nicht, wenn über den mrandmrs_ix nur gefolgt/gelesen wurde. Ist doch klar und gut, dass die Polizei öffentliche Nachrichtenkanäle mitliest. >>> >>>Etwas völlig anderes wäre es natürlich, wenn darüber agitiert, provoziert, gesteuert würde. Da das nicht der Fall zu sein scheint, sehe ich kein Problem. >> >>Das sehe ich grundsätzlich genauso, aber wenn die Polizei eigentlich keine Tarnaccounts betreiben darf, dann ist das natürlich trotzdem heikel. >> >>Stellt sich die Frage, ob mit diesem Account auch aktiv getwittert wurde. Das scheint dem Link zufolge der Knackpunkt zu sein: >> >>"Der IT- und Medienrechtler Jasper Prigge sagt, dass es eine gesetzliche Grundlage brauche, wenn durch die Nutzung eines Tarnaccounts in Grundrechte eingegriffen würde: „Mischt sich die Polizei verdeckt in die öffentliche Diskussion ein, dürfte die Meinungsfreiheit dem entgegenstehen.“" >> >>Aber eben dieses Einmischen sehe ich hier nirgends. Insofern sehe ich hier auch auf den ersten Blick keine Grundrechte verletzt. > >Und was heißt denn „dürfte dem entgegenstehen“? Liest sich für mich eher so als ob der Herr Medienrechtler nur eine Mutmaßung abläßt die auf aüßerst wackligen Beinen steht. >Warum sollte die verdeckte Teilnahme an einer öffentlichen Diskussion denn der Meinungsfreiheit entgegenstehen? Meinst Du jetzt Mitlesen oder Mitdiskutieren? |
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