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Autor: | suicuique | ||
Datum: | 21.06.19 14:02 | ||
Antwort auf: | Trinkgeld bei Lieferando etc. von lostNerd | ||
Könnte mir vorstellen dass das auch steuerliche Gründe hat. Für die (grundsätzliche) Steuerfreiheit der Trinkgelder spielt das Kriterium "persönliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Trinkgeldgeber" eine zentrale Rolle. Wenn Du es schon vorab bei der Bestellung geben würdest, dann wäre es zumindest von der "persönlichen Beziehung" und auch von der Leistungserbringung entkoppelt. Siehe BFH Urteil zum Tronc. gruß |
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