Thema:
Re:Pfui: 200 Euro Strafe für getötetes Kind flat
Autor: Felix Deutschland (deaktiviert)
Datum:18.06.19 21:58
Antwort auf:Re:Pfui: 200 Euro Strafe für getötetes Kind von 677220

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>>>>Der Logik nach dürfte jeder Mörder, die seine Tat entsprechend ehrlich bereuht und drunter leidet, auch nicht ins Gefägnis kommen. Z.B. eine Frau die ihren Ehemann zwar liebt, aber umbringt, weil er sie verprügelt.
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>>>Stichwort Spielraum, den ein Gericht hat. Deswegen kann ein Gericht in dem von dir benannten Beispiel auch Dinge berücksichtigen wie Affekt etc und ich bin mir sehr sicher, dass das Gericht dieses auch getan hat.
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>>Nein nein nein nein nein. Es gibt keinen "Ermessensspielraum" zwischen Mord und fahrlässiger Tötung. Nur weil das für Düsenlarrys wie Nummerngirl identisch klingt, ist das StGB kein All-You-Can-Eat-Buffet. Nicht auf seinen hahnebüchenen Unsinn noch mehr Quatsch draufkippen, bitte.
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>>Und natürlich wirkt sich Reue mildernd auf das Strafmaß aus,
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>Ist das wirklich so? Ich dachte immer, dass Reue keine Rolle im deutschen Recht spielt. Hatte das mal aufgeschnappt im Zusammenhang, darf ein RAF-Terrosit entlassen werden, wenn er nicht öffentlich Reue zeigt.


Ja, und allein dieses aufgeschnappte Beispiel hast du nicht für nötig befunden, weiter in deinem Denkapparat zu verarbeiten, sonst wärst du sogar von alleine darauf gekommen, dass in diesem konkreten Fall eben wegen fehlender Reue an harten Strafen festgehalten wurde und diesem rechtsphilosophischen Konzept vom Gesetzgeber ja eben sehr wohl Rechnung getragen wird.

[https://de.wikipedia.org/wiki/Strafzumessung_(Deutschland)]

So wie Wiederholungstäter einer kohärenten Logik folgend sukzessive härter verurteilt werden, wird bei Ersttätern ebendies berücksichtigt, zusätzlich zu Fragen der Lebensführung, oder ob sie geständig sind, ihre Tat eben bereuen etc.

Nennt sich Rechtsstaat, ist ein ziemlich cooles Konzept in der Theorie.


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