Thema:
Re:Pfui: 200 Euro Strafe für getötetes Kind flat
Autor: 677220
Datum:18.06.19 21:44
Antwort auf:Re:Pfui: 200 Euro Strafe für getötetes Kind von Felix Deutschland

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>>>Der Logik nach dürfte jeder Mörder, die seine Tat entsprechend ehrlich bereuht und drunter leidet, auch nicht ins Gefägnis kommen. Z.B. eine Frau die ihren Ehemann zwar liebt, aber umbringt, weil er sie verprügelt.
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>>Stichwort Spielraum, den ein Gericht hat. Deswegen kann ein Gericht in dem von dir benannten Beispiel auch Dinge berücksichtigen wie Affekt etc und ich bin mir sehr sicher, dass das Gericht dieses auch getan hat.
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>Nein nein nein nein nein. Es gibt keinen "Ermessensspielraum" zwischen Mord und fahrlässiger Tötung. Nur weil das für Düsenlarrys wie Nummerngirl identisch klingt, ist das StGB kein All-You-Can-Eat-Buffet. Nicht auf seinen hahnebüchenen Unsinn noch mehr Quatsch draufkippen, bitte.
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>Und natürlich wirkt sich Reue mildernd auf das Strafmaß aus,


Ist das wirklich so? Ich dachte immer, dass Reue keine Rolle im deutschen Recht spielt. Hatte das mal aufgeschnappt im Zusammenhang, darf ein RAF-Terrosit entlassen werden, wenn er nicht öffentlich Reue zeigt.

>das hat aber nichts zu tun damit, dass ein Gericht sich vorher nicht einfach >aussuchen kann, welcher Tatbestand irgendwelchen Bild.de-lesenden Knallkörpern am >besten gefallen würde.
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>Ich muss diese Threads zu IRL-Themen einfach sein lassen, es macht einen echt >wahnsinnig.


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