Thema:
Re:Pfui: 200 Euro Strafe für getötetes Kind flat
Autor: Felix Deutschland (deaktiviert)
Datum:18.06.19 20:59
Antwort auf:Re:Pfui: 200 Euro Strafe für getötetes Kind von Lord Chaos

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>>Der Logik nach dürfte jeder Mörder, die seine Tat entsprechend ehrlich bereuht und drunter leidet, auch nicht ins Gefägnis kommen. Z.B. eine Frau die ihren Ehemann zwar liebt, aber umbringt, weil er sie verprügelt.
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>Stichwort Spielraum, den ein Gericht hat. Deswegen kann ein Gericht in dem von dir benannten Beispiel auch Dinge berücksichtigen wie Affekt etc und ich bin mir sehr sicher, dass das Gericht dieses auch getan hat.


Nein nein nein nein nein. Es gibt keinen "Ermessensspielraum" zwischen Mord und fahrlässiger Tötung. Nur weil das für Düsenlarrys wie Nummerngirl identisch klingt, ist das StGB kein All-You-Can-Eat-Buffet. Nicht auf seinen hahnebüchenen Unsinn noch mehr Quatsch draufkippen, bitte.

Und natürlich wirkt sich Reue mildernd auf das Strafmaß aus, das hat aber nichts zu tun damit, dass ein Gericht sich vorher nicht einfach aussuchen kann, welcher Tatbestand irgendwelchen Bild.de-lesenden Knallkörpern am besten gefallen würde.

Ich muss diese Threads zu IRL-Themen einfach sein lassen, es macht einen echt wahnsinnig.


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