Thema:
Re:Pfui: 200 Euro Strafe für getötetes Kind flat
Autor: Lord Chaos
Datum:18.06.19 20:37
Antwort auf:Re:Pfui: 200 Euro Strafe für getötetes Kind von 677220


>Der Logik nach dürfte jeder Mörder, die seine Tat entsprechend ehrlich bereuht und drunter leidet, auch nicht ins Gefägnis kommen. Z.B. eine Frau die ihren Ehemann zwar liebt, aber umbringt, weil er sie verprügelt.

Stichwort Spielraum, den ein Gericht hat. Deswegen kann ein Gericht in dem von dir benannten Beispiel auch Dinge berücksichtigen wie Affekt etc und ich bin mir sehr sicher, dass das Gericht dieses auch getan hat.


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