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Autor: | McG | ||
Datum: | 14.06.19 19:04 | ||
Antwort auf: | Fluchtgefahr von Koepi | ||
>Nun, das wird der Richter nach Rech und Gesetz entscheiden. Nicht nach Willkür und lautem Geschrei. Das hast du ja schon zur Genüge hier kund getan. >Allerdings ist Fluchtgefahr ein Haftgrund, wenn sie begründbar ist. Helau. |
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< antworten > | |||