Thema:
Re:Fluchtgefahr flat
Autor: McG
Datum:14.06.19 19:04
Antwort auf:Fluchtgefahr von Koepi

>Nun, das wird der Richter nach Rech und Gesetz entscheiden. Nicht nach Willkür und lautem Geschrei.

Das hast du ja schon zur Genüge hier kund getan.

>Allerdings ist Fluchtgefahr ein Haftgrund, wenn sie begründbar ist.

Helau.


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