Thema:
Re:Grundgesetz, Rechtslage und mehr. flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:14.06.19 18:23
Antwort auf:Re:Grundgesetz, Rechtslage und mehr. von Maxiplus

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>>>>>>>>Zeigt deine Einstellung. Das GG ist das höchste, was wir haben. Es zu schützen und beachten ist gesellschaftlicher Minimalkonsens. Möchtest du das GG ändern? Das Strafrecht über das GG stellen?
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>>>>>>>Das höchste, das wir haben, sind Leben und Gesundheit der in diesem Land lebenden Menschen.
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>>>>>>Korrekt. Und keiner will deshalb Willkür. Auch du nicht. Also gelten die geltenden Rechte für ALLE. Da gibst du mir doch recht, oder?
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>>>>>Selbstverständlich. Deswegen kann ich auch nicht verstehen, dass man einen hochgefährlichen Mann wieder laufen lässt, wenn das Gesetz für seine Verstösse eigentlich eine Haftstrafe vorsieht.
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>>>>Der Unterschied Haftstrafe / Haftbefehl ist dir aber klar, oder?
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>>>>>[https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/illegaler-waffenbesitz/]
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>>>>>Ich erkenne nicht, weshalb man das GG deswegen antasten müsste.
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>>>>Das ist traurig.
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>>>Wenn Du schon so tiefe Einsichten in das Rechtssystem hast, erkläre uns Laien doch bitte, warum in dem Fall die Anordnung von Untersuchungshaft unangebracht gewesen sein könnte.
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>>Ich mache es mal ganz kurz, damit wir hier nicht ein jahrelanges Rechtswissenschaftsstudium brauchen:
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>>Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG,  Art. 104 GG Richtervorbehalt.
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>>Ich kenn natürlich im vorliegenden Fall nicht die genaue Begründung des Richters (die vielleicht veröffentlich wird), aber:
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>>Wo lag im vorliegenden Fall die unmittelbar bevorstehende Begehung einer Straftat vor, die eben bewiesen bzw. ausreichend begründet werden kann/konnte, damit der massive Eingriff in das in Rede stehende Recht eingegriffen werden kann?
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>>Und die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens ist auch nicht gefährdet, die Polizei und Justiz weiß, wer der TV ist. Er flüchtet auch nicht. Im Gegenteil, er wehrt sich gegen seine Abschiebung und will in Deutschland bleiben. Er wird also für seine Tat in einem ordnungsgemäßen Verfahren bestraft.
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>>Es gibt natürlich noch ein paar andere Gründe für einen Haftbefehl, aber die werden (in der Ablehnung) eher keine Rolle gespielt haben
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>>Also nochmal, was willst du machen, wenn deiner Meinung nach die gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen? Willkür? Einfach in Haft nehmen? Den Richtervorbehalt aussetzen?
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>>Ich frage das ernsthaft. Auf den Richter eindreschen zu in diesem Fall zu billig und zu kurz gedacht.
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>Tja, da kann man dann wohl nichts machen. Mich erstaunt lediglich, daß dieser "Gefährderstatus" des Betreffenden wohl letztlich keine konkreten juristischen Konsequenzen nach sich zu ziehen scheint.


Frag das die Politik.

>Es handelt sich also offenbar lediglich um ein rhetorisches Feigenblatt, um der ahnungslosen Bevölkerung Aktionismus und Sicherheit vorzugaukeln - wieder was dazugelernt, danke.

Wenn du das so bezeichnen willst....

>Anis Amri war ja meiner Erinnerung nach auch als Gefährder eingestuft, das Ergebnis ist bekannt.


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