Thema:
Re:Kükenshreddern bleibt erlaubt flat
Autor: Fritz Schober
Datum:13.06.19 12:55
Antwort auf:Re:Kükenshreddern bleibt erlaubt von Maxiplus

>"Wir Deutschen, die wir als einzige auf der Welt eine anständige Einstellung zum Tier haben, -"
>
>- Heinrich Himmler


Das stimmte zu der Zeit (leider). Das erste deutsche Tierschutzgesetz (Reichstierschutzgesetz) wurde am 24. November 1933 verabschiedet. Eine wichtige Motivation dahinter war auch das Schächten von Tieren zu verbieten und Religionen welche es praktizieren als rückständig darzustellen. Tierversuche wurden auch als "jüdische Wissenschaft" bezeichnet. Es hatte also auch stark politisch rassistische Gründe. Aber der Fakt bleibt, die Nazis haben als erste ernsthaften Tierschutz in Gesetzform verabschiedet.


< antworten >