Thema:
Re:Grundgesetz, Rechtslage und mehr. flat
Autor: ChRoM
Datum:13.06.19 09:36
Antwort auf:Re:Grundgesetz, Rechtslage und mehr. von Maxiplus

>Selbstverständlich. Deswegen kann ich auch nicht verstehen, dass man einen hochgefährlichen Mann wieder laufen lässt, wenn das Gesetz für seine Verstösse eigentlich eine Haftstrafe vorsieht.

Er wurde ja noch nicht verurteilt. Bis zum Verfahren ist er mal auf freiem Fuß, aber in seinem Verfahrem wird ihm der Richter dann mit voller Härte des Gesetzes Sozialstunden aufbrummen. Oder streng ermahnen.


< antworten >