Thema:
Re:Kommentar von einem Händler flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:11.06.19 00:16
Antwort auf:Re:Kommentar von einem Händler von Goldfisch

>Im Grunde muss es aber immer zum Wohle der Allgemeinheit dienen.

Dient es doch. Die Aussage bitte in den Kontext setzen.

>Eine Zerstörung und die daraus entstehenden Umweltschäden dürfte nicht zum Wohle der Allgemeinheit dienen.

Sagt wer? Stichwort: Gebrauch.

>
>Art. 14 GG lautet seit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wie folgt:[1]
>
>(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
>
>(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“


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