Thema:
Re:Pfui: Einer 92 jährigen die Wohnung kündigen flat
Autor: suicuique
Datum:07.06.19 15:36
Antwort auf:Re:Pfui: Einer 92 jährigen die Wohnung kündigen von Lord Chaos

>>>In dem Fall halte ich den Passus aber für richtig, da hier das Recht auf Eigentum halt mit einem Grundrecht kollidiert.
>>
>>Ich will nicht spitzfindig rüberkommen, aber beim obigen Satz von Dir klingt es so als ob Recht auf Eigentum kein Grundrecht wäre.
>>Der Punkt ist: hier kollidieren zwei Grundrechte miteinander.
>
>Doch, ist es, aber eben unter dem Gesichtspunkt, dass Eigentum verpflichtet, und im Fall der Mieterin geht es ja nicht nur um ein Grundrecht, sondern auch um ein Grundbedürfnis, weswegen vollkommen die Hürden, weshalb jemand aus einer Wohnung raus muss, auch recht hoch liegen sollten.


"Eigentum verpflichtet" heisst dass es sich um ein Grundrecht handelt das eingeschränkt werden kann.
Das ist jetzt insofern nichts besonderes als dass alle Grundrechte (bis auf eins, aber dazu später mehr) eingeschränkt werden können wenn sie mit anderen kollidieren.
Beispiele:
Freiheitsrechte werden eingeschränkt im Strafvollzug (oder in eingeschränktem Maße als es noch den Grundwehrdienst gab),
Meinungs- und Versammlungsrechte werden eingeschränkt wenn Persönlichkeitsrechte, oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit in Gefahr sind
usw usf.

Es ist ein ständiges Abwägen von Rechten gegeneinander.
Insofern kommt dem Eigentumsrecht und dem oft zitierten Passus "Eigentum verpflichtet" keine besondere Stellung zu.

EINEM Recht jedoch kommt eine exponierte Stellung zu.
Dem Recht auf Menschenwürde.

In dem Stein-Schere-Papier Spiel der Rechte, ist es das Blatt das immer sticht.
Um bei den obigen Beispielen zu bleiben: Selbst in Fällen des Freiheitsentzuges ist darauf zu achten dass dieses Recht nicht verletzt wird.
(Glaube vor ein paar Jahren erst gab es ein Urteil darüber inwieweit zb die Fixierung von Patienten selbst bei Gefahr für andere dieses Recht beschneidet).
Es ist auch das Recht dass im GG davor geschützt ist aufgehoben zu werden.

Langer Rede kurzer Sinn:
Es sind beides Rechte die miteinander kollidieren. Ein Gericht hat zu klären welches Vorrang geniessen soll.
Und wenn man schon ganz genau hinschauen will, dann wäre ich um einen Hinweis dankbar unter was das Recht der Dame, in der Wohnung wohnen zu bleiben, fällt.(Moralisch stelle ich das zu keinem Zeitpunkt in Frage)

Und nein, das ist keine rhetorische Frage.
Ich stelle nicht in Frage dass es ein Grundrecht ist.
Ich will nur ehrlich wissen welches es abdeckt.
(Unversehrtheit der Wohnung? Nope, Freizügigkeit? Nope, menschenwürdiges Existenzminimum? Fraglich, ...)  

Danke für den Fingerzeig.

>Und wie gehabt, gerade in München treibt der Wunsch von einigen Vermietern, langjährige und ordentliche Mieter aus der Wohnung zu bekommen, weil man das zigfache für die Wohnung bekommen könnte, schon Blüten, über die man den Kopf schütteln kann. Gerade deswegen halte ich es auch für richtig, bei solchen Fällen wirklich sehr genau hinzuschauen.

Werde ich nicht widersprechen.

gruß


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