Thema:
Re:Pfui: Einer 92 jährigen die Wohnung kündigen flat
Autor: suicuique
Datum:07.06.19 13:38
Antwort auf:Re:Pfui: Einer 92 jährigen die Wohnung kündigen von Lord Chaos

>>wohlgemerkt: ausgehend von einem echten Eigenbedarf. Und für solche wurden ja die Ausnahmen auch ursprünglich aus gutem Grund vorgesehen. Möglicher Missbrauch dieser Regeln sollte nicht die Sinnhaftigkeit per se in Frage stellen.
>>Wohin derartige Gedankengänge führen sieht man ja an unseligen Sozialleistungs-Missbrauch-Debatten (ist das ein Wort?).
>
>Der Punkt ist, dass es eben Vermieter gibt, die inzwischen zur Eigenbedarfskündigung greifen, weil die Vorgaben da nicht so streng sind - da reicht es schon, wenn du das als Stadtwohnung für 2-3 Tage in der Woche nutzen möchtest, geschweige denn, dass Monate später tatsächlich kontrolliert wird, wer da drin wohnt.


Da sollte man vielleicht die Kriterien anpassen. Klingt für mich sinnvoll.
Bin auch erstaunt dass Eigenbedarf nur bis zur Kündigung "gelten muss". Wenn ich das richtig verstanden habe.
Auch nicht wirklich Sinn der Sache IMO.

>Und wir haben im Grundgesetz einen Passus, Eigentum verpflichtet, ...

Der Passus wird in den letzten Monaten (auch hier) sehr oft zitiert.
Ich bin da immer ein wenig unglücklich.
Nicht über den Passus, sondern weil das oft in "Fire-and-forget" Manier geschieht.
Das Grundgesetzt legt das Fundament das in unzähligen Gesetzen konkretisiert wird.
Auch dieser Passus wurde in vielen Gesetzen umgesetzt, in denen Eigentumsrechte eingeschränkt wurden.

Es ist kein Totschlagargument per se, wenn es um die Abwägung verschiedener Interessen geht: wie hier zb Eigentum und das Recht der älteren Dame.

>... und in dem speziellen Fall bin ich zumindest der Meinung, dass ein Vermieter auch eine Verantwortung gegenüber einer längjährigen Mieterin hat, geschweige denn von einer kranken Frau mit 92 mal eben erwartet, dass sie sich um eine Wohnung kümmert.

Bin ich bei Dir.
Wäre ich in dieser Situation würde ich mich sehr schwer tun mit dem Schritt.

Aber ich gestehe mir selbst auch zu dass es sich leichter argumentieren lässt wenn es um das Geld der anderen geht auf das sie verzichten sollen.
Ich kenne die Situation des Vermieters nicht und möchte mir auch nicht anmaßen zu beurteilen was richtig ist. Ich kann mir jedenfalls alle Möglichkeiten aus dem kompletten Spektrum vorstellen. Von Miet-Hai bis knapp vor Obdachlosigkeit des Sohnes - um es mal auf die Spitze zu treiben.

In dem konkreten Fall vertraue ich einfach auf das Urteil der Gerichte.

>Klar, man kann das Ganze noch auf die Stadt abwälzen, aber wie gehabt, selbst bei extremen Fällen ist die Wartezeit für eine Sozialwohnung 2-3 Jahre und auch die sogenannten Clearinghäuser sind vollkommen überlaufen, von daher halte ich den Verweis, dass die Stadt sich darum kümmern solle, zumindest in diesem Fall für vollkommen weltfremd.

Das ist als genereller Verweis zu sehen. Und ich halte einen solchen Verweis für nicht weltfremd. Sondern für notwendig. Städte haben sich jahrzehntelang der Verantwortung auf diesem Sektor entzogen (sozialer Wohnungsbau) und es ist nur gerecht Sie mit der Quittung zu konfrontieren.

gruß


< antworten >