Thema:
Re:Pfui: Einer 92 jährigen die Wohnung kündigen flat
Autor: Lord Chaos
Datum:07.06.19 13:16
Antwort auf:Re:Pfui: Einer 92 jährigen die Wohnung kündigen von suicuique

>wohlgemerkt: ausgehend von einem echten Eigenbedarf. Und für solche wurden ja die Ausnahmen auch ursprünglich aus gutem Grund vorgesehen. Möglicher Missbrauch dieser Regeln sollte nicht die Sinnhaftigkeit per se in Frage stellen.
>Wohin derartige Gedankengänge führen sieht man ja an unseligen Sozialleistungs-Missbrauch-Debatten (ist das ein Wort?).


Der Punkt ist, dass es eben Vermieter gibt, die inzwischen zur Eigenbedarfskündigung greifen, weil die Vorgaben da nicht so streng sind - da reicht es schon, wenn du das als Stadtwohnung für 2-3 Tage in der Woche nutzen möchtest, geschweige denn, dass Monate später tatsächlich kontrolliert wird, wer da drin wohnt.
Klar, wenn du das Geld hast, kannst du einen Privatdetektiv beauftragen, der über Monate Protokoll führt, nur woher nimmst du dafür das Geld?

Und wir haben im Grundgesetz einen Passus, Eigentum verpflichtet, und in dem speziellen Fall bin ich zumindest der Meinung, dass ein Vermieter auch eine Verantwortung gegenüber einer längjährigen Mieterin hat, geschweige denn von einer kranken Frau mit 92 mal eben erwartet, dass sie sich um eine Wohnung kümmert.

Klar, man kann das Ganze noch auf die Stadt abwälzen, aber wie gehabt, selbst bei extremen Fällen ist die Wartezeit für eine Sozialwohnung 2-3 Jahre und auch die sogenannten Clearinghäuser sind vollkommen überlaufen, von daher halte ich den Verweis, dass die Stadt sich darum kümmern solle, zumindest in diesem Fall für vollkommen weltfremd.


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