Thema:
Re:Pfui: Einer 92 jährigen die Wohnung kündigen flat
Autor: Spaceace
Datum:07.06.19 12:29
Antwort auf:Re:Pfui: Einer 92 jährigen die Wohnung kündigen von Lord Chaos

>>>>>Zum Einen gibt es in München inzwischen genug Fälle, in denen sich Eigenbedarf als vorgeschobener Grund herausgestellt hat, weil die Miete günstig ist und man die Wohnung gerne anderweitig vermieten würde - ist der Mieter erstmal weg, schaut idR Niemand tatsächlich nach, wer dann darin wohnt. Geschweige denn, dass die Vorgaben auf Eigenbedarf sonderlich streng sind.
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>>>>Naja, wenn der Ex-Mieter dem Vermieter die nicht Eigennutzung nachweist, kommt letzterer (auch wirtschaftlich über Ausgleichszahlungen) in Teufels Küche.
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>>>Nur lässt sich das in der Praxis ziemlich schwer umsetzen, meinst du nicht auch?
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>>Doch: die Wahrscheinlichkeit dass der Ex-Mieter in derselben Lokation (Stadt/Ort) sich neu ansiedelt und dann Beobachtungsprotokolle anfertigt (die er ja bei einer EB Mißbrauchsklage braucht) ist gegeben.
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>Ja, nur ist die Wahrscheinlichkeit alles andere als hoch, denn dazu müsste man in derselben Ecke wohnen und jede Menge Zeit oder Geld für einen Privatdetektiv haben. Und irgendwie glaube ich, dass Jemand, der wegen Eigenbedarf auszieht andere Sorgen hat, als über einen langen Zeitraum seine alte Wohnung zu beobachten, wer dort jetzt tatsächlich wohnt. Oder wie lange]. Im Zweifel wohnt halt der Sohn dort 2-3 Monate offiziell und hat dann rein zufällig etwas besseres gefunden und schwups, kannst du dir eine Missbrauchsklage in die Haare schmieren.
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>>Es soll Mißbrauchsklagen gegeben haben und ich persönlich würde mich als Vermieter hüten es zu tun. Dafür ist das Mietrecht in D zu diametral zugunsten der Mieter ausgerichtet.
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>Die mag es geben, da würde mich aber schon die Relation interessieren.


Interessiert mich persönlich weniger. Kommt auch auf das Verhältnis Ex-Mieter/Vermieter an (fett oben) und für den Fall dass der Mißbrauch nachgewiesen wird, sind auch die Kosten für einen Detektiv mit drin. Das wird schnell sehr teuer.


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