Thema:
Re:Pfui: Einer 92 jährigen die Wohnung kündigen flat
Autor: Spaceace
Datum:07.06.19 12:12
Antwort auf:Re:Pfui: Einer 92 jährigen die Wohnung kündigen von Lord Chaos

>>>Zum Einen gibt es in München inzwischen genug Fälle, in denen sich Eigenbedarf als vorgeschobener Grund herausgestellt hat, weil die Miete günstig ist und man die Wohnung gerne anderweitig vermieten würde - ist der Mieter erstmal weg, schaut idR Niemand tatsächlich nach, wer dann darin wohnt. Geschweige denn, dass die Vorgaben auf Eigenbedarf sonderlich streng sind.
>>
>>Naja, wenn der Ex-Mieter dem Vermieter die nicht Eigennutzung nachweist, kommt letzterer (auch wirtschaftlich über Ausgleichszahlungen) in Teufels Küche.
>
>Nur lässt sich das in der Praxis ziemlich schwer umsetzen, meinst du nicht auch?


Doch: die Wahrscheinlichkeit dass der Ex-Mieter in derselben Lokation (Stadt/Ort) sich neu ansiedelt und dann Beobachtungsprotokolle anfertigt (die er ja bei einer EB Mißbrauchsklage braucht) ist gegeben.
>
>>Kapiere nicht warum hier die Meisten „Eigenbedarf“ mietrechtlich als Durchwinkeregelung, die konsequenzlos wäre, verstehen.
>
>Weil es leider ein trauriger Fakt ist, dass die Regelung da nicht so streng ist, ab wann tatsächlich Eigenbedarf gilt und hinterher auch nicht geschaut wird, ob der Eigenbedarf so gestimmt hat, wie vor Gericht angegeben.


Es soll Mißbrauchsklagen gegeben haben und ich persönlich würde mich als Vermieter hüten es zu tun. Dafür ist das Mietrecht in D zu diametral zugunsten der Mieter ausgerichtet.


< antworten >