Thema:
Re:Pfui: Einer 92 jährigen die Wohnung kündigen flat
Autor: Lord Chaos
Datum:07.06.19 10:56
Antwort auf:Re:Pfui: Einer 92 jährigen die Wohnung kündigen von Maxiplus

>>[https://www.sueddeutsche.de/muenchen/eigenbedarf-92-jaehrige-gericht-verhandlung-1.4477965]
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>>Sicherlich kein leichtes Thema. Und ja, es ist rechtens wegen Eigenbedarf zu kündigen. Mit diesem „Werkzeug“ wird aber durchaus auch Schindluder betrieben. Ich bin deshalb froh dass dieser Fall vorm Gericht landet. Finde das persönlich menschlich ziemlich beschissen.
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>Schwierig, aber der Vermieter hat die Wohnung vielleicht viele Jahre lang unter Mühen abbezahlt, damit der Sohn später mal günstigen Wohnraum für seine Familie hat. Das finde ich alles andere als menschlich beschissen, sondern ziemlich vernünftig. Jetzt "besetzt" die Frau praktisch sein Eigentum. Aber das ist halt auch ein bekanntes Risiko, man muss schon extrem gut aufpassen, wen man sich als Mieter holt.


Zum Einen gibt es in München inzwischen genug Fälle, in denen sich Eigenbedarf als vorgeschobener Grund herausgestellt hat, weil die Miete günstig ist und man die Wohnung gerne anderweitig vermieten würde - ist der Mieter erstmal weg, schaut idR Niemand tatsächlich nach, wer dann darin wohnt. Geschweige denn, dass die Vorgaben auf Eigenbedarf sonderlich streng sind.

[https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.einfache-art-mieter-loszuwerden-eigenbedarf-muenchner-vermieter-kuendigt-gleich-mehreren-parteien.a8e58a3d-a9e3-4287-846a-066cc734f304.html]

Ich selbst hatte in Stuttgart auch mal ein ähnliches Vergnügen mit einem Vermieter, der zuerst die Miete um eine absurde Summe steigern wollte, dann eine gefakte Nebenkostenabrechnung präsentiert hat, welches Beides nicht haltbar war - dann kam die Kündigung auf Eigenbedarf, welche ebenfalls abgeschmettert wurde.
Als wir ausgezogen sind, hat der Vermieter dann erstmal kräftig die Miete nach oben geschraubt - und unsere Nachfolgerin hat sich als Mietnomadin herausgestellt, die er herausklagen durfte - Instant Karma sozusagen.

Zum Anderen, die Dame besetzt nicht seine Wohnung, sondern wohnt dort seit zig Jahren, ohne sich etwas zu Schulden kommen zu lassen und nicht ohne Grund gibt es im GG auch den Passus, dass Eigentum verpflichtet.


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