Thema:
Re:Vertrau in Apple und Du hast schon verloren... flat
Autor: membran
Datum:03.06.19 13:35
Antwort auf:Re:Vertrau in Apple und Du hast schon verloren... von hellbringer

>>>Es ist ja sowieso ein Irrglaube, dass man eine Software besitzt. Das ist einfach nicht der Fall. Man hat nur die Lizenz gekauft diese Software zu nutzen. Und solange im Kaufvertrag nicht drin steht, dass man sie für ewig auf den neuesten Geräten nutzen können wird, ist es einfach nur eine falsche Vorstellung, dass das so sei.
>>
>>Quelle, bitte.
>
>Lies die Lizenzbedingungen zu einer beliebigen Software.


Waren die hierzulande nicht weitestgehend hinfällig? Man verzeihe mir den schnellen Wikipedia Cut and Paste.

[https://de.wikipedia.org/wiki/Endbenutzer-Lizenzvertrag]

Situation in Deutschland
In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Das setzt die Möglichkeit der Kenntnisnahme bei Vertragsschluss voraus. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.[1][2]

Auch wenn die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart wurden (zum Beispiel beim Online-Kauf durch entsprechendes gut sichtbares Anzeigen vor dem Kauf oder bei Kauf im Ladengeschäft durch deutlich erkennbares Abdrucken der vollständigen Bedingungen auf der Verpackung), kann ihre Wirksamkeit eingeschränkt sein. Sie stellen dann Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der Inhaltskontrolle durch die AGB-Regelungen des BGB unterliegen.


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