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Autor: | 17383 | ||
Datum: | 31.05.19 10:48 | ||
Antwort auf: | Der gefragte Immobilien-Thread in guter Lage Part 4 von Rocco | ||
Bei einer Staffelmiete gemäß 557a BGB kann das Kündigungsrecht des Mieters auf bis zu 4 Jahre ausgesetzt werden. Bei einer Indexmiete gemäß 557b ist die Möglichkeit auf den Verzicht des Kündigungsrecht nicht genannt, sodass dieses nicht zulässig ist, richtig? |
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