Thema:
Indexmiete in Verbindung mit Kündigungsverzicht. flat
Autor: 17383
Datum:31.05.19 10:48
Antwort auf:Der gefragte Immobilien-Thread in guter Lage Part 4 von Rocco

Bei einer Staffelmiete gemäß 557a BGB kann das Kündigungsrecht des Mieters auf bis zu 4 Jahre ausgesetzt werden. Bei einer Indexmiete gemäß 557b ist die Möglichkeit auf den Verzicht des Kündigungsrecht nicht genannt, sodass dieses nicht zulässig ist, richtig?

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