Thema:
Re:Artikel 5 GG sollte man denen auf die Stirn tätowieren flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:28.05.19 17:47
Antwort auf:Artikel 5 GG sollte man denen auf die Stirn tätowieren von Fritz Schober

>Ekelhaft! Die AKK hat auch nix begriffen. Wahlwerbung von Spendengeldern bezahlt welche im TV aufruft ein Partei zu wählen ist fein. Schauspieler und andere Promis die im Fernsehen dazu aufrufen eine Partei zu wählen oder eine andere Partei nicht zu wählen ist fein. Aber wenn eine Privatperson auf Youtube sagt was sie denkt und erklärt wieso man aus seiner Sicht eine Partei nicht wählen sollte, dann muss man einschreiten und am Artikel 5 des Grundgesetz rütteln. Zum kotzen.
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>Whoops... das war jetzt wohl gegen das Politikverbot, aber ich denke hier sind sich ja wohl alle einig, dass die Redefreiheit wichtiger als die Krokodilstränen einer Politikerin einer Partei welche ein schlechtes Ergebnis eingefahren hat und nun extern Schuldige sucht.


Also mal unabhängig davon, ob die AKK da jetzt über das Ziel hinausgeschossen ist oder nicht: Angesichts der Reichweite von Youtubern ist es sicher denkbar, sie als journalistische Medien zu bewerten und von ihnen gewisse Spielregeln zu erwarten, um z.B. nicht mit einem Shitstorm zwei Tage vor einer Wahl diese zu beeinflussen. Wenn sie was zu sagen haben, dann sollen sie das rechtzeitig vorher machen, um dem Gegenüber auch Möglichkeiten zur Klarstellung zu geben. Mit (Medien-) Macht kommt Verantwortung.


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