Thema:
Re:Ich glaube, so einfach ist das nicht flat
Autor: king_erni
Datum:25.05.19 16:54
Antwort auf:Re:Ich glaube, so einfach ist das nicht von Xtant


>Aber wenn ich nicht ganz falsch liege (da magst du dich besser auskennen) würde das im Zweifelsfall aber bedeuten, dass er das Auto wegen arglistischer Täuschung für 17.000 Euro (abzüglich Nutzung) an Händler 1 zurückgeben darf/muss. Irgendwelche Ausgleichszahlungen bzw. die Höhe derselben ist doch Null geregelt.
>


Ja, und das ganze müsste er wahrscheinlich vor Gericht erst erwirken und dann kommt es halt drauf an, wie viel besser er mit dem Urteil allgemein gestellt wäre. Davon ab kostet das Zeit, Geld und Nerven. Geil wäre es natürlich wenn der ursprüngliche Händler einfach kulant wäre und ihm die Differenz zum eigentlichen, unfallfreien Fahrzeugwert beim Weiterverkauf erstatten würde, aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.

>Aber darauf läufts ja gerade hinaus. Und da kann er dann schlecht mit irgendwelchen rechtlichen Grundlagen kommen. Die Drohung im  Hintergrundwäre ja "nur" die komplette Rückabwicklung.

Er kann natürlich mit rechtlichen Konsequenzen drohen, aber das kostet halt erst einmal Zeit, Geld und Nerven. K.a. ob man sich das freiwillig antun möchte, gerade wenn der Schaden eher überschaubarer Natur ist (ich glaube wir reden hier von einer Einkaufspreisdifferenz von 1.500 Euro, wenn ich das richtig erinnere).
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>Als mein Auto im Stand zerlegt wurde, ging es rein um die Instandsetzung. Dass es danach ein Unfallwagen war bzw. damit ein deutlicher Verlust in Richtung Zeit- bzw. Wiederverkaufswert einherging (immerhin wurde der Hilfsrahmen geschweißt/gewechselt), wurde zu keinem Zeitpunkt berücksichtigt auch nicht bei der Frage, obs ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.. Das ist zumindest ansatzweise vergleichbar.


Dann ist da aber was schief gelaufen, warst du bei der HUK versichert und Schuldiger?


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