Thema:
Re:Ich glaube, so einfach ist das nicht flat
Autor: Xtant
Datum:25.05.19 14:53
Antwort auf:Re:Ich glaube, so einfach ist das nicht von thestraightedge

Letztendlich redet Ihr aneinander vorbei. Was nicht zuletzt daran liegt, dass wir ein "Einzelfall"-Rechtssystem haben, dessen Urteile für nachfolgende ähnlich gelagerte Fälle keine verbindliche Wirkung haben. Und die vorliegende Angelegenheit dürfte definitiv ein ziemlicher Grenzfall sein.

Der zugrundeliegende Basisparagraph (§434 BGB, Sachmängel) ist bezogen auf sowas recht "nichtssagend".
Es gibt ein einschlägiges BGH-Urteil von 2007, welches aber auch nur als grobe Richtlinie zu verstehen ist.
Und schließlich gibts wie immer feine sprachliche Unterschiede: "Unfallwagen" ist anders zu handhaben als "nicht unfallfrei".

Beim letzten passenden Urteil wurde übrigens bei einem fachmännisch reparierten reinen Lackschaden das Auto nicht als Unfallwagen angesehen.

Und spätestens beim Begriff "fachmännisch" gehen die Streitigkeiten dann so weit, dass es eh wieder vor Gericht landet. ;-)


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