Thema:
Re:Ich glaube, so einfach ist das nicht flat
Autor: king_erni
Datum:25.05.19 13:34
Antwort auf:Ich glaube, so einfach ist das nicht von thestraightedge

Sry, hast du die Artikel, die du da verlinkst, überhaupt gelesen?

Hier mal drei Zitate, die deine Interpretation so schon einmal in Frage stellen dürften:

"Muss nach einem Unfall eine größere Fläche an Ihrem Auto ausgebeult, erneuert, gespachtelt oder nachlackiert oder gar ein fahrsicherheitsrelevantes Teil ausgetauscht beziehungsweise gerichtet werden, spricht man ausnahmslos von einem Unfallwagen (...)"

"Nach einem kleinen Parkrempler ist der Kotflügel meines Leasingautos eingedellt. Muss ich melden, dass er gespachtelt wurde?
"Ja, denn der Wagen wird dadurch zum Unfallauto. Übrigens findet das der Leasinggeber spätestens bei der Rückgabe selbst heraus.""

"Mein Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden. Was heißt das rein rechtlich?
"Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto."

Beim besagten Auto wurde eine größere Fläche ausgebeult und neu lackiert, es ist somit auf jeden Fall ein offenbarungspflichtiges Unfallauto.


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