Thema:
Ich glaube, so einfach ist das nicht flat
Autor: thestraightedge
Datum:25.05.19 13:16
Antwort auf:Re:Ist es denn überhaupt ein Unfallwagen? von king_erni

>Aus der Google-Bewertung:
>
>"Die vorgelegten Rechnungen der Reparaturen von damals nutzen den Begriff „Unfallschaden“ an mehreren Stellen."
>
>Also ja, eindeutig ein Unfallwagen und damit kennzeichnungspflichtig da ein wesentliches Merkmal der Sache, hier: des Autos.


Ich würde ehrlich gesagt nicht vom einen aufs andere schließen.

Ein gebrochener Scheinwerfer nach einem Parkrempler wird von der Werkstatt als Unfallschaden aufgenommen und auch als solcher repariert. Das habe ich selbst schon erlebt. Das Auto ist danach aber dennoch kein "Unfallwagen" im Sinne der Definition für den Gebrauchtwagenverkauf.

Mal 2 Links dazu:
[https://autoverwertung-blechmann.de/ratgeber/unfallschaden/ab-wann-ist-ein-auto-ein-unfallwagen/]

Da ist Dein Beispiel fast drin:
"Ist es lediglich eine kleine unschöne Schramme, die mühelos mit etwas Lack ausgebessert werden kann, ist das Kfz also kein Unfallwagen, dessen Wert nach dieser Reparatur gemindert wird. Es handelt sich hierbei nämlich um einen sogenannten Bagatellschaden und nach gängiger Rechtssprechung sind diese nicht offenbarungspflichtig."

Und:
[https://www.autobild.de/artikel/wann-ist-ein-auto-ein-unfallwagen--912017.html]
Da sind einige Beispiele drin.


Nach meinem Verständnis auf Euren Fall bezogen: Bagatellschaden, bisschen ausbeulen und neu lackieren, keine tragenden Teil oder Technik betroffen = KEIN Unfallwagen per Definition und nicht ausweispflichtig. Ja, hätte der Händler dennoch machen sollen, aber nein, imo rechtlich sauber.


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