Thema:
Re:Mieter, Vermieter, Hausverwaltung flat
Autor: Telemesse
Datum:20.05.19 21:51
Antwort auf:Re:Mieter, Vermieter, Hausverwaltung von MadMan

>Vielen Dank schon mal für Deine Ausführungen.
>
>>Bei einer nachgewiesenen massiven Störung des Hausfriedens kann die Hausverwaltung gegen den Wohnungseigentümer vorgehen.
>
>Wie würde so ein Vorgehen aussehen?
>

In der Regel basieren solche Verfahren auf der Einforderung von Schadenersatzansprüchen. Da aber meist der Schaden nicht die Eigentümergemeinschaft generell sondern eher einzelnen, von der Störung betroffene Eigentümer trifft sind hier zivilrechtliche Klagen auf Schadenersatz (z.b. aufgrund von Mietkürzungen, Mieterflucht o.ä.) durch betroffene Eigentümer erfolgsversprechender und meist Mittel der Wahl.

>>Beim Lärm währt ihr in der Beweispflicht, was i.d.R. exakt dokumentierte Lärmprotokolle über einen längeren Zeitraum erfordert, die ienr gerichtlichen Prüfung standhalten.
>
>Der Nachbar hat angekündigt, selbst ein solches Protokoll anzufertigen (und hat damit anscheinend auch schon begonnen).
>
>Wir werden jetzt mal versuchen das Gespräch mit allen Beteiligten zu suchen um auszuloten, ob man irgendwo ansetzen kann.


< antworten >