Thema:
Re:Mieter, Vermieter, Hausverwaltung flat
Autor: Telemesse
Datum:20.05.19 21:46
Antwort auf:Re:Mieter, Vermieter, Hausverwaltung von X1 Two

>>keine vertragswidrige Nutzung vor. Beim Lärm währt ihr in der Beweispflicht, was i.d.R. exakt dokumentierte Lärmprotokolle über einen längeren Zeitraum erfordert, die ienr gerichtlichen Prüfung standhalten.
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>Wie willst du das machen? Du musst ja prinzipiell dann immer auch Tonaufnahmen machen, denn ein schlichtes Textdokument ist ja keinerlei Beweis dafür, dass zu dem Zeitpunkt tatsächlich entsprechender Lärm zu hören war.


Sinnvoll ist immer eine Auflistung der Ruhestörungen unter Nennung von Zeugen.
Je glaubhafter die Zeugen umso größer die Chancen damit vor Gericht was zu erreichen.


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