Thema:
Re:Kündigungsfrage bei TG Stellplatz flat
Autor: Telemesse
Datum:18.05.19 21:53
Antwort auf:Re:Kündigungsfrage bei TG Stellplatz von Moosmann

>>1. Bröckelnder Putz der von der Decke aufs Auto fällt ist eindeutig ein Mangel
>>2. Die Ursache muss innerhalb angemessener Frist vom Vermieter beseitigt werden
>>3. Bis dahin wärst du zur Kürzung der Miete berechtigt.
>
>Bisher hatte ich die Miete auch noch nicht gekürzt.
>
>>4. Ein Parkplatz kann jederzeit zu den im Mietvertrag vereinbarten Fristen gekündigt werden.
>
>Bei mir steht drinn:
>
>Mietdauer ist 1 Jahr und verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
>
>Mietbeginn ist der 1.6.2018
>Kündigung wurde am 13.5.19 datiert, kam am 17.5.19
>
>Ich wurde zum 31.5.19 gekündigt.
>
>Also kann er mich erst zum 31.5.2020 rausschmeißen ?


Genau. Vorher ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Eine Außerordentliche Kündigung wäre nur dann möglich wenn du deinen Vertragsprlichten (Zahlen der Miete) nicht nachkommst.

Gibt es keinen Verwalter der Tiefgarage. Normalerweise kümmert der sich um Instandhaltungen.


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