Thema:
Re:Kündigungsfrage bei TG Stellplatz flat
Autor: Moosmann
Datum:18.05.19 21:18
Antwort auf:Re:Kündigungsfrage bei TG Stellplatz von X1 Two

>>>Ein Vertrag kann natürlich von jedem Vertragspartner gekündigt werden. Daher kann der Vermieter das durchaus tun. Die Kündigungsfristen sollten im Mietvertrag schriftlich festgehalten sein. Von daher solltest Du einfach da rein schauen. Ob es da gesetzliche Regelungen gibt, weiß ich nicht.
>>
>>Im Vertrag steht, dass der Mietvertrag Jährlich ist, d.H. er müsse 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Mietbeginn war der 1.6.18
>
>Dann gehe ich mal davon aus, dass der Putz vor einem Jahr auch schon bröckelte und du die Garage trotzdem angemietet hast? In dem Fall hast du tatsächlich keinerlei Rechte auf Mangelbeseitigung, dir war der Mangel bekannt und du hast trotzdem angemietet.


Der Putz hat bei Unterzeichnung des Mietvertrages auf den gemieteten Platz noch nicht heruntergebröckelt, sonst hätte ich den Platz evtl. auch nicht gemietet und dafür einen anderen. Das Problem kam erst in den Wintertagen, also nach einigen Monaten.


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