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Autor: | Telemesse | ||
Datum: | 18.05.19 17:06 | ||
Antwort auf: | Kündigungsfrage bei TG Stellplatz von Moosmann | ||
1. Bröckelnder Putz der von der Decke aufs Auto fällt ist eindeutig ein Mangel 2. Die Ursache muss innerhalb angemessener Frist vom Vermieter beseitigt werden 3. Bis dahin wärst du zur Kürzung der Miete berechtigt. 4. Ein Parkplatz kann jederzeit zu den im Mietvertrag vereinbarten Fristen gekündigt werden. 5. Da es sich nicht um Wohnraum handelt gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz. 6. Kündigungsschutz gäbe es nur wenn der Parkplatz zusammen mit einer Wohnung angemietet worden wäre. |
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