Thema:
Re:Kündigungsfrage bei TG Stellplatz flat
Autor: Matt
Datum:18.05.19 16:50
Antwort auf:Re:Kündigungsfrage bei TG Stellplatz von X1 Two

>Dann gehe ich mal davon aus, dass der Putz vor einem Jahr auch schon bröckelte und du die Garage trotzdem angemietet hast? In dem Fall hast du tatsächlich keinerlei Rechte auf Mangelbeseitigung, dir war der Mangel bekannt und du hast trotzdem angemietet.

Da es sich um eine Vertragsgemäße Nutzung der Mietsache handelt und diese Mietsache nun mal ein PKW Stellplatz ist, ist davon auszugehen, dass bröckelnder Putz, welcher auf das untergestellte Fahrzeug fällt, einen Mangel darstellt.

Kenntnis hat er nur, wenn der Mangel im Vertrag festgehalten wurde.

Wenn Moosmann kein Fachmann ist, muss davon ausgegangen werden, dass ihm der Mangel bei Anmietung nicht bekannt war. Ob der Mangel dem Vermieter bekannt war, spielt ebenfalls keine Rolle.

Hätte er kritisch hinterfragen müssen, weshalb andere Stellplätze mit einer Plane versehen sind? Nein.

Der Vertrag gilt und kann entsprechend der vereinbarten Fristen gekündigt werden. Die ausgesprochene Kündigung ist allerdings ungültig, da die Fristen nicht eingehalten wurden. Wenn hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt wurde, kann sich Moosmann den Stellplatz zumindest bis zum Vertragsende sichern. Das wäre entsprechend Ende Februar 2020 mit Vertragsende zum 31.05.2020.

Wenn keine hilfsweise Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt ist und auch nichts mehr hinterher kommt, besteht der Vertrag weiter.

Mein Tipp wäre, mit dem Vermieter zu sprechen und danach zu entscheiden ob er es aussitzen will oder nicht.


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